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Wunsch- und Wahlrecht

Eine wichtige Neuerung für Ihre erfolgreiche Reha

Körperliches und seelisches Wohlbefinden wirken immer zusammen – auch bei der Reha. Oft haben Patientinnen und Patienten ein sehr gutes Gespür dafür, in welcher Reha-Klinik sie ihre gesundheitlichen Ziele am besten erreichen würden. Mit dem neuen Wunsch- und Wahlrecht können Sie diesem Gespür nun folgen. Es ermöglicht Ihnen Ihre Reha in Ihrer Wunsch-Klinik.

Die rechtliche Grundlage des Wunsch- und Wahlrechts

Das Wunsch- und Wahlrecht ist im deutschen Sozialgesetzbuch verankert, als §8 SGB IX. Danach dürfen Sie sich Ihre Wunsch-Klinik für Ihre Reha selbst aussuchen – ohne Zuzahlung oder Eigenanteil. Diese neue Regelung gilt für die stationäre, ambulante und ganztägig ambulante Reha. Ihre Wunsch-Klinik muss nur einige nachvollziehbare Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen, die Ihre Wunsch-Klinik erfüllen muss

  • Eignung: Ihre Wunsch-Klinik muss sich nachweislich für die Reha Ihrer Erkrankung(en) eignen.
  • Versorgungs- und Belegungsvertrag: Ihre Wunsch-Klinik muss einen Versorgungs- und Belegungsvertrag mit Ihrem Kostenträger haben.
  • Zertifizierung: Ihre Wunsch-Klinik muss nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.
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So nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht können Sie zu mehreren Zeitpunkten Gebrauch machen. Nutzen Sie dazu zum Beispiel die Musterformulare von Das Rehaportal. Wir verlinken sie Ihnen hier und auch noch einmal am Ende dieser Seite. 

Unsere Empfehlung: Begründen Sie Ihren Wunsch

Machen Sie für Ihren Kostenträger nachvollziehbar, weshalb Ihre Wunsch-Klinik Ihre Wunsch-Klinik ist. Ergänzen Sie Ihr Formular durch ein weiteres Blatt, auf dem Sie Ihre Gründe transparent machen. Achten Sie der Übersicht halber darauf, die für Ihren Kostenträger wichtigsten Gründe zuerst zu nennen. Am Ende dieser Seite finden Sie einige Beispiele.

Wichtig: Das Wunsch- und Wahlrecht nützt nicht nur IHnen

Bitte verzichten Sie nicht aus falscher Rücksicht auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Für Ihren Reha-Erfolg – für Ihre Gesundheit! – ist überaus wichtig, dass Sie sich in Ihrer Reha- Klinik rundum wohl fühlen. Bedenken Sie bitte auch, dass Ihre möglichst vollständige Genesung nicht nur für Sie gut ist, sondern auch im Interesse Ihres Kostenträgers und der Allgemeinheit liegt.

Die Deutsche Rentenversicherung betont: „Ihre individuellen Bedürfnisse sind wichtig für den Erfolg Ihrer Reha. Deshalb rät die Deutsche Rentenversicherung ihren Versicherten, im Reha-Antrag ihr Wunsch- und Wahlrecht zu nutzen.“

 

orientierungshilfen und Weitere INformationen zum Wunsch- und Wahlrecht

 

Kommt die Fachklinik St. Georg als Ihre Wunsch-klinik in Frage?

  • Eignung: Anhand unserer Indikationen und Therapieschwerpunkte können Sie prüfen, ob sich die Fachklinik St. Georg für die Reha Ihrer Erkrankung(en) eignet.
  • Versorgungs- und Belegungsvertrag: Unter unserem Menüpunkt Partner finden Sie alle Kostenträger, mit denen wir Versorgungs- und Belegungsverträge abgeschlossen haben.
  • Zertifizierung: Selbstverständlich sind wir nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert. Unter unserem Menüpunkt Qualitätsmanagement erfahren Sie bei Interesse mehr.

 

Wichtige Formulare

 

Beispielhafte Gründe für die Wahl Ihrer Wunsch-Klinik

Medizinische Gründe haben ein besonders großes Gewicht. Für Ihre zielgerichtete Reha und auch für Ihren Kostenträger. Zu medizinischen Gründen zählen beispielsweise:

  • Ein spezifisches Therapieangebot, das besonders gut auf Ihr Krankheitsbild zugeschnitten ist.
  • Ein interdisziplinäres Therapiekonzept, das mehrere Ihrer Erkrankungen oder auch Nebendiagnosen abdeckt.
  • Ein für den Behandlungserfolg vorteilhafter Standort, z. B. an einem Luftkurort

Oft sind neben den wichtigen medizinischen Gründen auch persönliche Aspekte entscheidend. Nennen Sie diese ebenfalls. Zu persönlichen Gründen zählen zum Beispiel:

  • Nähe zu Ihrem Wohnort und warum dies für Sie wichtig ist. Zum Beispiel wenn Sie nur begrenzt transportfähig sind oder Ihre Angehörigen in die Reha einbezogen werden sollen.
  • Größere Entfernung zu Ihrem Wohnort und warum dies für Sie wichtig ist. Zum Beispiel wenn Sie Abstand von Ihrer gewohnten Umgebung benötigen, um sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren zu können.
  • Vorangegangene, Ihrer Genesung zuträgliche Besuche. Zum Beispiel wenn Sie bereits in Ihrer Wunsch-Klinik zu Gast waren, die Behandlung als hifreich erlebt haben und glauben, dass Sie dort auch jetzt in guten Händen wären.

 

Weitere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht

 

Wir sind für Sie da!

Kontaktieren Sie uns einfach, wenn Sie Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht haben. Wir wünschen Ihnen schon jetzt eine erfolgreiche Reha in Ihrer Wunsch-Klinik.

WIR SIND FÜR SIE DA!

Auf dem Weg zum größtmöglichen Wohlbefinden möchten wir Sie unterstützen.
Den ersten Schritt können Sie mit einer Anfrage machen, wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Falls Sie Fragen z. B.  zu Ihrer Unterbringung o. ä. haben, vermerken Sie diese einfach, wir beantworten sie Ihnen gerne.

 

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