Verantwortlichkeiten 

Zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines lebendigen Qualitätsmanagementsystems ist es erforderlich, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der verschiedenen betrieblichen Akteure zu definieren.
Die Leitung des Reha-Zentrums trägt die zentrale Verantwortung für die Qualität der Leistungserstellung in der Rehabilitationseinrichtung. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar, es können lediglich einzelne Aufgaben bei der Pflege und Weiterentwicklung des QM-Systems weitergegeben werden. Die Leitung hat die Verpflichtung, ausreichende Ressourcen für die Aufrechterhaltung des QM-Systems zur Verfügung zu stellen. Sie führt jährlich eine Management-Bewertung durch und gibt den strategischen Rahmen für die Entwicklung der Rehabilitationseinrichtung vor.
Der Lenkungskreis repräsentiert die unterschiedlichen Berufsgruppen der Rehabilitationseinrichtung und unterstützt die Klinikleitung bei der Weiterentwicklung des QM-Systems. Die Klinikleitung entscheidet in Abstimmung mit dem Lenkungskreis über die Umsetzung von Veränderungen.
Der/Die Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) koordiniert im Auftrag der Klinikleitung die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems, die die zentrale Verantwortung für die Qualität der Leistungserbringung im Reha-Zentrum trägt.
Die Prozessverantwortlichen achten auf eine sinnvolle und geplante Weiterentwicklung der Prozesse in ihrem Zuständigkeitsbereich, sind Ansprechpartner für auftretende Fragen oder Probleme beim Organisieren von Arbeitsabläufen. Bei Bedarf erarbeiten sie zusammen mit den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verbesserungsvorschläge.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen als Experten für ihre jeweilige Aufgabe die Verantwortung für die Qualität in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld. Dazu gehört u. a. das zuverlässige Einhalten der beschriebenen Prozesse, das Verwenden der vorgegebenen Dokumente sowie das Ausführen einzelner Tätigkeiten entsprechend der beruflichen bzw. fachlichen Standards. Gemeinsam mit den zuständigen Prozessverantwortlichen werden einzelne Aufgabengebiete betreffende Elemente des Qualitätsmanagementsystems (Prozesse, Dokumente, Instrumente) weiterentwickelt.